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   OVG Sachsen-Anhalt, 27.01.2012 - 4 M 213/11   

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https://dejure.org/2012,3595
OVG Sachsen-Anhalt, 27.01.2012 - 4 M 213/11 (https://dejure.org/2012,3595)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 27.01.2012 - 4 M 213/11 (https://dejure.org/2012,3595)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 27. Januar 2012 - 4 M 213/11 (https://dejure.org/2012,3595)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    Zu den Voraussetzungen einer auf Dauer gesicherten Inanspruchnahmemöglichkeit des Leitungsrechts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bevorteilung eines Grundstücks von einer leitungsgebundenen öffentlichen Einrichtung; Gewährung des aus der Anschlussmöglichkeit resultierenden Vorteils in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht auf Dauer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Zu den Voraussetzungen einer auf Dauer gesicherten Inanspruchnahmemöglichkeit des Leitungsrechts

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Bevorteilung eines Grundstücks von einer leitungsgebundenen öffentlichen Einrichtung; Gewährung des aus der Anschlussmöglichkeit resultierenden Vorteils in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht auf Dauer

  • rechtsportal.de (Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 02.12.2008 - 4 L 348/06

    Voraussetzungen einer auf Dauer gesicherten Inanspruchnahmemöglichkeit des

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 27.01.2012 - 4 M 213/11
    Zwar hat das Verwaltungsgericht zutreffend ausgeführt, dass ein Grundstück grundsätzlich erst dann von einer leitungsgebundenen öffentlichen Einrichtung bevorteilt ist, wenn der aus der Anschlussmöglichkeit resultierende Vorteil in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht auf Dauer sicher geboten wird (st. Rspr. d. Senats, vgl. OVG LSA, Beschl. v. 02.12.2008 - 4 L 348/06 - und Beschl. v. 20.07.2009 - 4 L 66/09 -, beide zit. nach JURIS).

    Das Erfordernis einer zwingenden dinglichen Sicherung der Anschlussmöglichkeit ergibt sich schließlich nicht aus den Entscheidungen des Senats vom 2. Dezember 2008 (4 L 348/06) und 28. Februar 2008 (4 L 464/06); denn diesen Entscheidungen lag zugrunde, dass sich der Hauptsammler in einer im Eigentum eines Dritten stehenden Privatstraße befand (4 L 348/06) bzw. der Hauptsammler teilweise über das Grundstück eines Dritten verlief (4 L 464/08).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 15.01.2010 - 4 L 464/08

    Zu den Voraussetzungen einer Ersatzvornahme bei einer Notbestattung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 27.01.2012 - 4 M 213/11
    Das Erfordernis einer zwingenden dinglichen Sicherung der Anschlussmöglichkeit ergibt sich schließlich nicht aus den Entscheidungen des Senats vom 2. Dezember 2008 (4 L 348/06) und 28. Februar 2008 (4 L 464/06); denn diesen Entscheidungen lag zugrunde, dass sich der Hauptsammler in einer im Eigentum eines Dritten stehenden Privatstraße befand (4 L 348/06) bzw. der Hauptsammler teilweise über das Grundstück eines Dritten verlief (4 L 464/08).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 20.07.2009 - 4 L 66/09

    Zur Entstehung der sachlichen Beitragspflicht bei einem Hinterliegergrundstück,

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 27.01.2012 - 4 M 213/11
    Zwar hat das Verwaltungsgericht zutreffend ausgeführt, dass ein Grundstück grundsätzlich erst dann von einer leitungsgebundenen öffentlichen Einrichtung bevorteilt ist, wenn der aus der Anschlussmöglichkeit resultierende Vorteil in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht auf Dauer sicher geboten wird (st. Rspr. d. Senats, vgl. OVG LSA, Beschl. v. 02.12.2008 - 4 L 348/06 - und Beschl. v. 20.07.2009 - 4 L 66/09 -, beide zit. nach JURIS).
  • VG Magdeburg, 27.09.2012 - 9 A 105/11

    Kommunalabgaben: Schmutzwasseranschlussbeiträge; dingliche Sicherung

    Das Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt hat sich - soweit bekannt - zuletzt in dem Beschluss vom 27.01.2012 (4 M 213/11; juris) mit den Entscheidungen des Senats vom 02.12.2008 (4 L 348/06; juris) und 28.02.2008 (4 L 464/08 {Notbestattung; gemeint: 4 L 464/06}; n. v.) auseinandergesetzt und erneut ausgeführt, dass, wenn der Hauptsammler in einer im Eigentum eines Dritten stehenden Privatstraße liegt bzw. der Hauptsammler auch nur teilweise über das Grundstück eines Dritten verläuft, keine dingliche Sicherung der Anschlussmöglichkeit besteht.

    Es reicht allerdings aus, wenn sich Bestandteile der öffentlichen Einrichtung auf dem zum Abwasserbeseitigungsbeitrag herangezogenen Privatgrundstück selbst befinden und das Grundstück tatsächlich an die öffentliche Entwässerungsanlage angeschossen ist bzw. die Möglichkeit der Anschlussnahme besteht (OVG LSA, Beschluss v. 27.01.2012, 4 M 213/11; juris).

    Die in dem Beschluss des OVG LSA vom 27.01.2012 (4 M 213/11; juris) vom Senat vertretene Rechtsauffassung, dass es für die auf Dauer gesicherte Inanspruchnahmemöglichkeit ausreiche, wenn sich Teile der öffentlichen Einrichtung auf dem zum Beitrag herangezogenen Grundstück befinden, greift vorliegend auch nicht unter der Prämisse, dass diese Rechtsauffassung auch für ein Notleitungsrecht gelten würde.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 16.06.2020 - 4 L 7/19

    Erhebung eines Herstellungsbeitrages II; dauerhafte Sicherung des Anschlusses;

    Es handelt sich dabei also nicht um Privatgrundstücke, sondern wie bei (öffentlichen) Straßenflächen (vgl. dazu OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 27. Januar 2012 - 4 M 213/11 -, juris, Rdnr. 3; VG Magdeburg, Urteile vom 27. September 2012 - 9 A 105/11 -, juris, Rdnr. 17 und vom 21. Mai 2008 - 9 A 199/07 -, juris, Rdnr. 16) ist bei diesen Flächen von einer gesicherten Leitungsführung auszugehen.
  • VG Potsdam, 12.12.2019 - 8 K 2983/14
    Ferner setzt die für die Entstehung einer beitragsrechtlich relevanten Vorteilslage im Sinne des § 8 Abs. 2 Satz 2 KAG voraus, dass die Inanspruchnahmemöglichkeit tatsächlich und rechtlich auf Dauer gesichert ist (vgl. Becker, in Becker u.a., KAGBbg, Band II, Stand: Dezember 2014, § 8 Rn. 176; siehe auch OVG Weimar, Urteil vom 3. September 2008 - 1 KO 559/07 -, juris Rn. 102; OVG Magdeburg, Beschluss vom 27. Januar 2012 - 4 M 213/11 -, juris Rn. 3).

    Das schließt ein, dass der Träger der Straßenbaulast dafür zuständig ist, die Verlegung von öffentlichen Ver- und Entsorgungsleitungen zu gestatten (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 24. November 2017 - OVG 9 S 24.16 -, juris Rn. 7; siehe auch OVG Magdeburg, Beschluss vom 27. Januar 2012 - 4 M 213/11 -, juris Rn. 3).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.10.2019 - 4 L 210/19

    Dauerhafte beitragsrechtliche Bevorteilung eines Grundstücks durch

    Denn andernfalls steht der Annahme einer dauerhaft gesicherten Möglichkeit der Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtung - zu der typischerweise ein Klärwerk gehört - das Zustimmungserfordernis anderer (privater) Grundstückseigentümer entgegen (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 27. Januar 2012 - 4 M 213/11 -, juris, Rn. 5).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 27.03.2012 - 4 L 233/09

    Niederschlagswasserbeitrag; betriebsfertige Herstellung; Vorteil; maßgeblicher

    Dies setzt, da auf der Grundlage des § 6 Abs. 1 Satz 1 KAG LSA Beiträge nur für die dauerhafte Möglichkeit der Inanspruchnahme einer öffentlichen Einrichtung erhoben werden können, neben der tatsächlichen Erreichbarkeit des Grundstücksanschlusses voraus, dass für den Grundstückseigentümer die dauerhaft gesicherte rechtliche Möglichkeit der Anschlussnahme gewährleistet ist (st. Rspr. d Senats, vgl. OVG LSA, Beschl. v. 20.07.2009 - 4 L 66/09 -, zit. nach JURIS und zuletzt OVG LSA, Beschl. v. 27.01.2012 - 4 M 213/11 -, m. w. N.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 06.02.2020 - 4 L 276/19

    Dauerhaftigkeit des Vorteils i. S. d. § 6 KAG ST 1996

    Denn andernfalls steht der Annahme einer dauerhaft gesicherten Möglichkeit der Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtung - zu der typischerweise ein Klärwerk gehört - das Zustimmungserfordernis anderer (privater) Grundstückseigentümer entgegen (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 27. Januar 2012 - 4 M 213/11 -, juris, Rn. 5).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 27.03.2012 - 4 L 75/10

    Niederschlagswasserbeitrag; betriebsfertige Herstellung; Vorteil; maßgeblicher

    Dies setzt, da auf der Grundlage des § 6 Abs. 1 Satz 1 KAG LSA Beiträge nur für die dauerhafte Möglichkeit der Inanspruchnahme einer öffentlichen Einrichtung erhoben werden können, neben der tatsächlichen Erreichbarkeit des Grundstücksanschlusses voraus, dass für den Grundstückseigentümer die dauerhaft gesicherte rechtliche Möglichkeit der Anschlussnahme gewährleistet ist (st. Rspr. d Senats, vgl. OVG LSA, Beschl. v. 20.07.2009 - 4 L 66/09 -, zit. nach JURIS und zuletzt OVG LSA, Beschl. v. 27.01.2012 - 4 M 213/11 -, m. w. N.).
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